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   AG Solingen, 22.04.2015 - 11 C 628/14   

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https://dejure.org/2015,17291
AG Solingen, 22.04.2015 - 11 C 628/14 (https://dejure.org/2015,17291)
AG Solingen, Entscheidung vom 22.04.2015 - 11 C 628/14 (https://dejure.org/2015,17291)
AG Solingen, Entscheidung vom 22. April 2015 - 11 C 628/14 (https://dejure.org/2015,17291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Nettoreparaturkosten als Schadensersatz durch Beschädigung eines Kfz i.R.e. Verkehrsunfalls; Schadensminderungspflicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall beim Rangieren mit dem Lkw

  • Jurion (Kurzinformation)

    Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1168
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Solingen, 22.04.2015 - 11 C 628/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte auch bei einer fiktiven Abrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt in Ansatz bringen (BGH, Urteil vom 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09).
  • LG Düsseldorf, 27.11.1997 - 21 S 164/97
    Auszug aus AG Solingen, 22.04.2015 - 11 C 628/14
    Dies folgt aus der größeren Masse und des schlechteren Sichtfeldes (vgl. auch LG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.1997, 21 S 164/97).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Solingen, 22.04.2015 - 11 C 628/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, Urteil vom 13.07.2010, Az. VI ZR 259/09).
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 58/08

    Voraussetzungen einer Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus AG Solingen, 22.04.2015 - 11 C 628/14
    Der Beklagte als Fahrer muss sich dabei die Betriebsgefahr des Lkw auch dann anrechnen lassen, wenn er nicht Halter des Fahrzeugs ist, solange er nicht den Entlastungsbeweis nach § 18 Abs. 1 S. 2 StVG erbringt (BGH, Urteil vom 17.11.2009, Az. VI ZR 58/08).
  • AG Solingen, 06.12.2010 - 13 C 216/10

    Nur eine am Wohnort des Geschädigten gelegene Reparaturwerkstatt stellt eine für

    Auszug aus AG Solingen, 22.04.2015 - 11 C 628/14
    Diese Entfernung macht das Erreichen der Werkstatt unzumutbar (vgl. auch AG Solingen, Urteil vom 06.12.2010, Az. 13 C 216/10).
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